ausländische Führerscheine sind lediglich 180 Tage lang rechtskräftig zumal müssen dann, vorausgesetzt, dass vielleicht, umgeschrieben werden. Jetzt möchte ich meinen Hauptsitz da anmelden außerdem dort meinen Führerschein machen. Ich lasse selbst danach meinen Residenz dort angemeldet. Darf ich dann mit dem eu Führerschein selbst auf deut